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VfGH: Medien dürfen nicht prinzipiell von den Datenschutzbestimmungen ausgenommen sein

MedienrechtHeinz WittmannMedien und Recht 2022, 307 Heft 7 und 8 v. 20.12.2022

Es ist verfassungswidrig, Datenverarbeitungen durch Medienunternehmen, die zu journalistischen Zwecken erfolgen, gänzlich von den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes auszunehmen, wie dies der § 9 Abs 1 DSG derzeit vorsieht. Dieser undifferenzierte Ausschluss ("Medienprivileg") verstößt, wie der VfGH dies in seinem Erkenntnis vom 14.12.20221)1)G 287/2022-16, G 288/2022-14. festgestellt hat, gegen das Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 DSG).

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