Das ab 1. Jänner 2023 geltende Buchpreisbindungsgesetz (BPrBG 2023, BGBl I 196/2022) präzisiert und erweitert das geltende Gesetz in einigen inhaltlichen Punkten, insbes unter Bezugnahme auf die deutsche Rechtslage. Zugleich erfährt der Text des geltenden Gesetzes eine formale Überarbeitung im Sinne eines durchgehenden Genderns der gesetzlichen Begriffe wie der Letztverkäufer:in, Letztverbraucher:in, Importeur:in, Verleger:in etc., wofür ein sachlicher Grund nicht ersichtlich ist und was der Lesbarkeit abträglich ist.