Wissenschaftsverlage aus Deutschland, den USA und Großbritannien hatten eine Sperre von Internetseiten der Dienste Libgen und Sci-Hub verlangt, weil dort Artikel und Bücher ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlicht werden. Damit waren die Wissenschaftsverlage mit ihrer Revision in einem Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG erfolglos (BGH Urteil vom 13. Oktober 2022 – I ZR 111/21 – DNS-Sperre).