Durch die Einführung des neuen § 27b EStG im Zuge des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 (ÖkoStRefG 2022) wurde erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Kryptowährungen geschaffen. Veräußerunsgewinne aus Kryptowährungen, welche bislang noch als Spekulationsobjekte galten und dem progressiven Einkommensteuertarif unterlagen, sind seit dem 01.03.2022 in das System der Einkünfte aus Kapitalvermögen eingegliedert und dementsprechend mit dem Sondersteuersatz von 27,5% zu versteuern. Vorausgesetzt, es handelt sich gemäß Legaldefinition tatsächlich um eine Kryptowährung.