1. Einleitung
Die Verwendung von Google Analytics (und damit implizit auch anderen Tools auf Cookie-Basis von US-Anbietern) auf Webseiten auf Grundlage der Standardvertragsklauseln wurde innerhalb der EU erstmals im Dezember 2021 von der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) für unrechtmäßig und Webseitenbetreiber für den nicht DSGVO-konformen Datentransfer in die USA verantwortlich erklärt.1) Diese Entscheidung der DSB (Google Analytics I)2) war die erste Entscheidung in einer Reihe von 101 gleichgelagerten Beschwerden, die von der Organisation NOYB in 30 verschiedenen europäischen Ländern eingebracht wurden. Bereits im Februar 2022 folgte eine Entscheidung der französischen Datenschutzbehörde: Auch diese sah in der Verwendung von Google Analytics unter Einsatz von Standardvertragsklauseln einen Verstoß gegen die Regeln für Drittstaatentransfers der DSGVO.3) Ebenso qualifizierte der Europäische Datenschutzbeauftragte in seiner Entscheidung vom Jänner 2022 den Einsatz von Google Analytics sowie Cookies des US-Zahlungsdiensteanbieters Stripe auf der Webseite des EU-Parlaments als Verletzung der VO (EU) 2018/1725 (dem Äquivalent zur DSGVO für EU-Institutionen).4)