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Gegendarstellung – Fristlauf für fortgesetztes Verfahren

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2022, 174 Heft 4 v. 15.9.2022

OLG Wien 01.08.2022, 18 Bs 127/22s
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 27.04.2022, 091 Hv 18/22a)

§ 16 MedienG

Bei der Berechnung des Fristlaufs iS des § 16 Abs 1 zweiter Satz MedienG ist auf die Rechtskraft des gesamten Urteils abzustellen; auf eine allfällige Teilrechtskraft kommt es nicht an.

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