Mit dem Bundesgesetz BGBl I 51/2022 wurde im Komm-Austria-Gesetz ein neuer Fonds zur Förderung der digitalen Transformation von Presse- und privaten Rundfunkunternehmen eingerichtet. Es handelt sich um eine Projektförderung, die eine Beteiligung des Förderwerbers von in der Regel 50 % an den Projektkosten voraussetzt. Förderbar sind Projekte mit einem Kostenrahmen von mindestens 100.000 Euro; dabei können aber vom Förderungswerber auch eigene Personalkosten und indirekte Kosten, soweit sie in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen, eingerechnet werden.