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Digitalförderungsgesetz

AbgabenrechtHeinz WittmannMedien und Recht 2022, 71 Heft 2 v. 15.5.2022

Mit dem Bundesgesetz BGBl I 51/2022 wurde im Komm-Austria-Gesetz ein neuer Fonds zur Förderung der digitalen Transformation von Presse- und privaten Rundfunkunternehmen eingerichtet. Es handelt sich um eine Projektförderung, die eine Beteiligung des Förderwerbers von in der Regel 50 % an den Projektkosten voraussetzt. Förderbar sind Projekte mit einem Kostenrahmen von mindestens 100.000 Euro; dabei können aber vom Förderungswerber auch eigene Personalkosten und indirekte Kosten, soweit sie in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen, eingerechnet werden.

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