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Aktuelle Entscheidungspraxis zu Drittstaatentransfers bei Cookies

DatenschutzrechtRA Dipl.-Ing. Mag. Dr. Gernot Fritz, RAA MMag. Verena KirchmairMedien und Recht 2022, 31 Heft 1 v. 15.3.2022

1. Einleitung

Im Dezember 2021 hat sich die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens erstmals mit der Thematik von Drittstaatentransfers im Zusammenhang mit Cookies befasst. Die DSB sah in der Verwendung von Google Analytics auf Webseiten einen Verstoß gegen die Regeln für Drittstaatentransfers der DSGVO. Die Entscheidung wirkt über das betreffende Tool und die österreichischen Landesgrenzen hinaus und zieht weitreichende Folgen für die Praxis mit sich. Betroffen ist jede Webseite, die Cookies von Anbietern in den USA nutzt. Darüber hinaus erledigt die Entscheidung nur die erste einer Reihe von 101 gleichgelagerten Beschwerden, die in 30 verschiedenen europäischen Ländern eingebracht wurden. Es zeigt sich bereits in Folgeentscheidungen des Europäischen Datenschutzbeauftragen und der französischen Datenschutzbehörde, dass die Entscheidung der DSB für die europaweite Spruchpraxis richtungsweisend ist.

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