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Haftung für die Weiterverbreitung schmähender Äußerungen eines Dritten

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2021, 326 Heft 7 und 8 v. 20.12.2021

OLG Wien 13.12.2021, 18 Bs 249/21f
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 06.09.2021, 113 Hv 66/21k-5) – Geld scheffeln mit FFP2-Masken

§ 111 Abs 1 StGB; § 6 MedienG; § 212 Z 1 StPO

1. Die Ermittlung des Bedeutungsinhalts einer Äußerung ist im Straf- und Medienrecht eine Tatfrage. Es kommt nicht auf das Verständnis konkreter Empfänger an, sondern auf jenes der Maßfigur des durchschnittlichen Medienkonsumenten. Maßgeblich ist der gesamte Zusammenhang der Veröffentlichung; ein allfälliges Vor- und Begleitwissen des Medienkonsumenten ist zu berücksichtigen.

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