Die §§ 17, 18, 18b, 18c, 59a und 59b UrhG idFd Novelle 2021 bringen Neues im Senderecht. Die Umsetzung geht zum Teil auf Vorgaben der Online-SatKab-RL 789/19 zurück, ist aber in manchen Punkten anders motiviert. Der Beitrag versucht einen Überblick über die Änderungen zu geben.