1. Einleitung
Gegen Ende hin ist es ja dann doch schnell gegangen: Innerhalb von nur 37 Tagen hat es die Regierungsvorlage (RV) für ein Telekommunikationsgesetz (TKG) 2021 von einem Nationalrats-Plenum über einen Beschluss des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung, einen Abänderungsantrag in zweiter Lesung, einen Gesetzesbeschluss des Nationalrats, einen Beschluss des Bundesrats-Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft sowie über eine Plenarberatung samt Beschluss des Bundesrates schließlich unter der Nr 190/2021 ins BGBl I geschafft.1) Dem ist freilich ein langer Weg vorausgegangen, der seit Beschlussfassung über den umzusetzenden europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation fast drei Jahre gedauert hat – aus unionsrechtlicher Sicht jedenfalls um zehn Monate zu lange.2)