OLG Wien 26.05.2021, 17 Bs 58/21k
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 10.06.2020, 112 Hv 54/20m-11)
Das Kontradiktionsgebot ist am Verhältnis These zu Antithese und nicht etwa Veröffentlichung zu Antithese zu messen.
Mit dem angefochtenen Urteil trug das Erstgericht gemäß § 17 MedienG der Antragsgegnerin als Medieninhaberin der Website www.***.at in der Frist und Form des § 13 MedienG unter der Sanktion des § 20 MedienG auf der Website www.***.at auf, nachstehenden Text einer Gegendarstellung zu veröffentlichen: