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Verlängerung des ermäßigten USt-Steuersatzes von 5 % auf Bücher

AbgabenrechtMedien und Recht 2021, 55 Heft 1 v. 15.3.2021

Zur Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs, die von der COVID-19-Krise weiterhin in besonderen Ausmaß betroffen sind, wurde der ermäßigte Umsatzsteuersatz iHv 5% in diesen Bereichen befristet (von Juli 2020 bis 31.12.2021) – mit Ausnahme von Zeitungen und anderen periodischen Druckschriften – verlängert (COVID-19-Steuermaßnahmengesetz, BGBl I 2021/3).

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