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Von (urheber-)vertragsrechtlichen Besonderheiten in Zeiten der Krise

UrheberrechtAssoz.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Manfred Büchele, Mag. Hans StrasserMedien und Recht 2021, 41 Heft 1 v. 15.3.2021

1. Einleitung

"Finster war’s, der Mond schien helle." Mit diesen Worten beginnt die viel beachtete Videobotschaft des Kabarettisten und Schauspielers Lukas Resetarits, in der er seinen Unmut über die Behandlung der Kunst- und Kulturbranche während der ersten Monate der COVID-19-Pandemie zum Ausdruck bringt.1)1)Online abrufbar unter https://www.facebook.com/watch/?v= 2651475051761992 . Ende Februar 2020 wurden die ersten Infektionen mit dem neuartigen Virus SARS-Cov-2 in Österreich registriert. Ein Jahr ist seither verstrichen, eine Entspannung der für die Kunst- und Kulturschaffenden so belastenden Situation ist indes noch nicht in Sicht. Veranstaltungen und künstlerische Darbietungen können nicht in ihrer ursprünglich geplanten Form stattfinden. Kulturstätten bleiben aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr über Monate hinweg geschlossen. Kunstschaffende sind mit ungeahnten Einkommensausfällen konfrontiert. Diese und andere Folgen der COVID-19-Pandemie erörtert der vorliegende Beitrag, indem er die (urheber-)vertragsrechtlichen Konsequenzen der zur Pandemiebekämpfung ergriffenen Maßnahmen lösungsorientiert beleuchtet.

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