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Ärztebewertungsplattform – kein Löschungsanspruch des Arztes

DatenschutzrechtRechtsprechungMedien und Recht 2019, 252 Heft 5 v. 15.11.2019

Datenschutzbehörde 15.01.2019, DSB-D123.527/0004-DSB/2018 (rkr.)

§ 27 Abs 1 ÄrzteG; Art 6, Art 17 DSGVO; §§ 1, 24 Abs 1 und 5 DSG; Art 11 GRC; Art 10 EMRK

1. Werden die von der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 27 Abs 1 ÄrzteG 1998 veröffentlichten Daten der zur Berufsausübung berechtigten Ärzte und Gruppenpraxen (Ärzteliste) von dem Betreiber eines Ärtebewertungsportals übernommen und mit anderen Daten – hier: Kommentare und Bewertungen der Leistungen der Ärzte durch die Patienten – verknüpft, handelt es sich um eine Verarbeitung (neuer) personenbezogener Daten, für die eine Rechtfertigung nach Art 6 DSGVO erforderlich ist.

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