vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Videoüberwachung – keine Betroffenheit der juristischen Person

DatenschutzrechtRechtsprechungMedien und Recht 2019, 121 Heft 3 v. 15.7.2019

Datenschutzbehörde 13.09.2018, DSB-D216.713/0006-DSB/2018 (rkr.)

§§ 1, 24, 69 Abs 4 DSG; Art 4 Z 2 DSGVO; § 16 ABGB

1. Bei einer fortdauernden Datenermittlung wie im Fall einer permanenten Videoüberwachung verjährt der Anspruch auf Behandlung der Beschwerde gegen diese nicht, da hier die Verjährungsfrist stets von Neuem zu laufen beginnt (§ 24 Abs 4 DSG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!