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Erkennbarkeit der Identität eines Verbrechensopfers

MedienrechtRechtsprechungPeter ZöchbauerMedien und Recht 2019, 110 Heft 3 v. 15.7.2019

OLG Wien 08.05.2019, 17 Bs 4/19s
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 24.09.2018, 111 Hv 59/18m – Messer-Attacke auf Arzt-Familie

§§ 7, 7a MedienG; §§ 17, 71 Abs 2 StPO

1. Für Ansprüche nach § 7a MedienG genügt die Möglichkeit einer Identitätsaufdeckung. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Identifikationsmerkmale wie der Name oder ein Namenskürzel oder Personenbild immer zur Erkennbarkeit führen.

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