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Gegendarstellung – mündliche Verhandlung

MedienrechtRechtsprechungMedien und Recht 2018, 211 Heft 5 v. 15.11.2018

OLG Wien 17.09.2018, 17 Bs 234/18p
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 09.07.2018, 92 Hv 68/18w)

§§ 6, 41 Abs 5 MedienG

1. Ein Entschädigungsverfahren nach den §§ 6 ff MedienG darf a limine nur nach Durchführung einer Verhandlung über die Einstellung eingestellt werden, sofern der Antragsteller nicht auf die Durchführung der Verhandlung verzichtet hat (§ 41 Abs 5 MedienG).

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