OLG Wien 17.09.2018, 17 Bs 234/18p
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 09.07.2018, 92 Hv 68/18w)
§§ 6, 41 Abs 5 MedienG
1. Ein Entschädigungsverfahren nach den §§ 6 ff MedienG darf a limine nur nach Durchführung einer Verhandlung über die Einstellung eingestellt werden, sofern der Antragsteller nicht auf die Durchführung der Verhandlung verzichtet hat (§ 41 Abs 5 MedienG).