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Schweizer Bundesgericht zum Hotelzimmerfernsehen

UrheberrechtRechtsprechungHeinz WittmannMedien und Recht 2018, 242 Heft 5 v. 15.11.2018

Mit Urteil vom 13. Dezember 2017 (2C_685/2016, 2C_806/2016) hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass die Verbreitung von Radio- und Fernsehsendungen in Gästezimmern von Hotels und anderen Gastgewerbebetrieben der urheberrechtlichen Vergütungspflicht unterliegt.

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