Der vorliegende Beitrag untersucht die rechtlichen Vorgaben, die Verwertungsgesellschaften bei der Festlegung der Entgelte für die Nutzung des von ihnen vertretenen Repertoires zu beachten haben und setzt diese miteinander in Bezug. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem EU-Kartellrecht, den wahrnehmungsrechtlichen Vorschriften und den Regelungen zu gesetzlichen Vergütungsansprüchen.