Das Sende- und Weiterleitungsrecht ist im Hinblick auf das EU-Recht in den Zusammenhang der öffentlichen Wiedergabe gemäß Art 3 Abs 1 InfoSoc-RL1) einzuordnen. Dabei sind die nationale Ebene und die europarechtliche Ebene zu bedenken.
Das Sende- und Weiterleitungsrecht ist im Hinblick auf das EU-Recht in den Zusammenhang der öffentlichen Wiedergabe gemäß Art 3 Abs 1 InfoSoc-RL1) einzuordnen. Dabei sind die nationale Ebene und die europarechtliche Ebene zu bedenken.