Der Anteil der urheberrechtlichen Angelegenheiten an den Vorlagefragen beim Europäischen Gerichtshof (in Folge "Gerichtshof") hat sich stabil auf einem eher gemäßigten Niveau etabliert. Tatsächlich hat sich die Gesamtanzahl der Vorlagefragen beim Gerichtshof zwischen den Jahren 2010 und dem 1. Januar 2018 auf ca. 3.500 belaufen, während die Anzahl der Urheberrechtsangelegenheiten 60 nicht überschritten hat. Ihr Anteil beträgt somit weniger als 2% vom Gesamten. Nichtsdestotrotz hat sich das Urheberrecht nachweislich als für die Mitgliedstaaten wichtiger Bereich herausgestellt. Davon zeugen einerseits die Anzahl der Vorlagefragen, die von Höchstgerichten vorgelegt wurden, wie auch oft genug die Anpassungen der Mitgliedstaaten in ihrem nationalen Recht in Folge eines Urteils des Gerichtshofes, um ihre nationalen Gesetze mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen. Ich füge eine weitere Besonderheit hinzu. Es ist nicht uninteressant zu bemerken, dass, mit ganz wenigen Ausnahmen, ausschließlich