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Identitätsschutz eines Arztes – Warnfunktion der Medien

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2018, 107 Heft 3 v. 15.7.2018

OLG Wien 20.12.2017, 17 Bs 322/17b
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 08.06.2017, 93 Hv 13/17p) – Gemeindearzt

§§ 6, 7a Abs 1 Z 2 MedienG

Werden einem Allgemeinmediziner in einem Gerichtsverfahren Delikte gegen Leib und Leben im Familienkreis vorgeworfen, begründet dies nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Identitätsveröffentlichung, um Patienten zu warnen. Auch der Umstand, dass er Gemeindearzt ist, rechtfertigt kein besonderes Interesse der Öffentlichkeit an möglichen strafrechtlich relevanten Verfehlungen im Privatleben.

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