1. Einführung
Mit 25. Mai 2018 wurde die am 27. April 2016 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der gesamten Europäischen Union anwendbar und hat die bereits bestehende Datenschutz-RL 95/46/EG vollständig ersetzt. Viele Unternehmen befinden sich nach wie vor im Implementierungsprozess. Hierbei geraten Vorgaben der DSGVO oft mit Vorgaben der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)1) durcheinander. Die DSGVO scheint als Anlassfall für Sachverhalte herangezogen zu werden, welche allein oder weit überwiegend der ePrivacy-RL unterfallen. Dies überrascht insofern, da die ePrivacy-RL der DSGVO in ihrem Bereich als lex specialis grundsätzlich vorgeht (Art 95 DSGVO, Erwägungsgrund 173).