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Direktwerbung und Cookies im Spannungsfeld des TKG und der DSGVO

WerberechtDatenschutzAss. iur. Ermano Geuer, Mag. Fabian ReinischMedien und Recht 2018, 123 Heft 3 v. 15.7.2018

1. Einführung

Mit 25. Mai 2018 wurde die am 27. April 2016 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der gesamten Europäischen Union anwendbar und hat die bereits bestehende Datenschutz-RL 95/46/EG vollständig ersetzt. Viele Unternehmen befinden sich nach wie vor im Implementierungsprozess. Hierbei geraten Vorgaben der DSGVO oft mit Vorgaben der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)1)1)Bekannt unter dem Namen "ePrivacy-RL". Die ePrivacy-RL wurde durch die RL 2009/136/EG (bekannt als "Cookie-RL") ergänzt. durcheinander. Die DSGVO scheint als Anlassfall für Sachverhalte herangezogen zu werden, welche allein oder weit überwiegend der ePrivacy-RL unterfallen. Dies überrascht insofern, da die ePrivacy-RL der DSGVO in ihrem Bereich als lex specialis grundsätzlich vorgeht (Art 95 DSGVO, Erwägungsgrund 173).

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