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Verhetzung auf Facebook als Dauerdelikt

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2018, 4 Heft 1 v. 15.3.2018

OGH 22.11.2017, 15 Os 129/17k (15 Os 130/17g)
(Vorinstanzen: LG Krems a.d. Donau 23.02.2016, 36 Hv 36/15t; 18.04.2016, 38 Hv 11/16g; OLG Wien 28.09.2016, 17 Bs 203/16a)

§§ 58, 31 283 StGB; §§ 1 Abs 1 Z 5a lit b, 32 MedienG

Der Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) ist ein Dauerdelikt. Dieses Delikt wird daher in einem (elektronischen) Medium solange verwirklicht, als es dort abrufbar ist. Die Verjährungsfrist beginnt bei einer Veröffentlichung in einem Medium aber dennoch mit der Veröffentlichung zu laufen (§ 32 MedienG).

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