vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Selektiver Vertrieb: EuGH stärkt die Stellung der Anbieter von Luxuswaren

WettbewerbsrechtRA Mag. Sascha Jung, LL.M. LL.M.Medien und Recht 2018, 27 Heft 1 v. 15.3.2018

Mit seinem Urteil vom 6. Dezember 2017, Rs C-230/16 – Coty Germany GmbH/Parfümerie Akzente GmbH stärkte der EuGH die Rechte der Luxuswarenhersteller: in einem selektiven Vertriebssystem dürfen die Anbieter ihren Depothändlern verbieten, die Produkte auch über nach außen als solche erkennbare Drittplattformen außerhalb des Vertriebssystems, wie Amazon oder eBay, zu vertreiben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!