Mit seinem Urteil vom 6. Dezember 2017, Rs C-230/16 – Coty Germany GmbH/Parfümerie Akzente GmbH stärkte der EuGH die Rechte der Luxuswarenhersteller: in einem selektiven Vertriebssystem dürfen die Anbieter ihren Depothändlern verbieten, die Produkte auch über nach außen als solche erkennbare Drittplattformen außerhalb des Vertriebssystems, wie Amazon oder eBay, zu vertreiben.