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Bestimmung der Kosten für den Ersatz der Urteilsveröffentlichung – Zuständigkeit des Einzelrichters

MedienrechtRechtsprechungRA Dr. Michael BorskyMedien und Recht 2017, 267 Heft 6 v. 15.12.2017

OGH 24.10.2017, 15 Os 124/17z
(Vorinstanzen: LG f Strafsachen Wien 23.08.2016, 113 Hv 62/16i; OLG Wien 24.07.2017, 18 Bs 150/17s)

§ 16 MedienG; §§ 33 Abs 2, 381 Abs 1 StPO

1. Über Beschwerden gegen Entscheidungen über den Pauschalkostenbeitrag, über die Kosten des Strafverfahrens nach dem 18. Hauptstück der StPO und über Gebühren nach dem GebAG entscheidet der Einzelrichter.

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