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Informationspflichten eines Preisvergleichsportals

WettbewerbsrechtRechtsprechungHon.-Prof. Dr. Gottfried KornMedien und Recht 2017, 250 Heft 5 v. 15.11.2017

Bundesgerichtshof (Deutschland) Urteil vom 27.04.2017 – I ZR 55/16
(Vorinstanzen: LG Berlin 02.09.2014 – 91 O 19/14; Kammergericht 16.02.2016 – 5 U 129/14 – Bestattungspreisvergleich

§ 5a (d)UWG

Die Information darüber, dass in einem Preisvergleichsportal nur Anbieter berücksichtigt werden, die sich für den Fall des Vertragsschlusses mit dem Nutzer zur Zahlung einer Provision an den Portalbetreiber verpflichtet haben, ist eine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs 2 (d)UWG, deren Vorenthalten einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot begründet.

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