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Beleidigung eines Politikers auf Facebook – Erneuerungsantrag

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2017, 111 Heft 3 v. 15.7.2017

OGH 05.04.2017, 15 Os 128/16m, 15 Os 129/16h
(Vorinstanzen: LG f Strafsachen Wien 21.06.2016, 113 Hv 41/16a; OLG Wien 28.09.2016, 17 Bs 241/16i) – Bezeichnung eines Politikers als "Arsch"

Art 10, 34, 35 EMRK; § 115 StGB; § 363a StPO

1. Für einen nicht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gestützten Erneuerungsantrag gemäß § 363a StPO per analogiam gelten alle gegenüber dem EGMR normierten Zulässigkeitsvoraussetzungen der Art 34 und 35 EMRK sinngemäß. Daher hat ein Erneuerungsantrag deutlich und bestimmt darzulegen, worin eine Grundrechtsverletzung iS des § 363a Abs 1 StPO zu erblicken ist.

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