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Neuerungen im Recht der Funkanlagen auf Grund der RED-Richtlinie

TelekommunikationsrechtDr. Martin Schwertmann, Mag. Sebastian SchwabMedien und Recht 2017, 150 Heft 3 v. 15.7.2017

1. Einleitung

Der europäische Gesetzgeber hat frühzeitig erkannt, dass das Funkfrequenzspektrum eine begrenzte Ressource darstellt, die es bestmöglich zu nutzen gilt.1)1)ErwGr 22 R&TTE. Vor diesem Hintergrund wurde mit der am 7. April 1999 in Kraft getretenen Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (R&TTE)2)2)RL 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität, ABl L 1999/91, 10. ein ordnungspolitisches System zur Schaffung eines Binnenmarktes ua für Funkanlagen etabliert, das die Regulierung von Funkanlagen an die damaligen technischen Entwicklungen und Markttrends anpassen sollte.3)3)ErwGr 7 R&TTE.

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