I. Einleitung
In seiner Amazon-Entscheidung vom 28. Juli 20161) hatte der EuGH Gelegenheit, zur Frage des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Verbandsklagen, in denen es um die Beurteilung inkriminierter AGB-Klauseln geht, sowie zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen von Rechtswahlklauseln in AGB Stellung zu nehmen.