Neue serverbasierte Nutzungen im Netz eröffnen immer größere, erweiterte Speichermöglichkeiten für Werkkopien von Musik, Filmen u.a. Die Frage stellt sich, wie die neuen Dienste – der virtuelle oder netzwerkbasierte Persönliche Videorekorder (nPVR), Tethered Downloads und die Cloudspeicherservices – urheberrechtlich, insbesondere im Hinblick auf die Speichermedienvergütung, einzuordnen sind.