Leitsatzjurisprudenz ist gefährlich. Leitsätze tragen die Gefahr in sich, sich im "juristischen Cyberspace" vom konkreten Sachverhalt loszulösen und sich damit zu verselbstständigen. Verstärkt wird dieses Phänomen durch die Segnungen des Internet, dessen Leitsatzkaskaden einen Rückgriff auf die "Geburtsstunde" des Leitsatzes und dessen Einbettung in den konkreten Sachverhalt entbehrlich erscheinen lassen. Im Folgenden soll dieses Problem an Hand der Judikatur zum Urteilsveröffentlichungsanspruch nach dem UrhG untersucht werden.