OGH 27.06.2016, 15 Os 58/16t
(Vorinstanzen: OLG Wien 04.02.2016, 18 Bs 132/15s; LG f Strafsachen Wien 13.03.2015, 92 Hv 135/13s)
§§ 8a Abs 1, 41 Abs 1 MedienG; §§ 389 Abs 2, 390 Abs 1 zweiter Satz StPO
1. Bezieht sich ein selbständiger Antrag auf eine einzige Tat (Anmerkung: eine Veröffentlichung), so hat kein (Teil-) Freispruch zu erfolgen, wenn eine Verurteilung sich nicht auf sämtliche geltend gemachten Entschädigungstatbestände gründet.