VwGH 28.06.2016, Ra 2015/17/0082
(Revision gg. Bundesverwaltungsgericht Erk 21.07.2015, W139 2010508-1/71E, W139 2010508-2/41E) – Spielbankenkonzession
§ 21 GlSpG; § 28 Abs 2 VwGVG; Art 49, 56 AEUV
1. Die Vergabe von Glücksspielkonzessionen muss auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, damit der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden zum Schutz vor willkürlichen Entscheidungen Grenzen gesetzt werden.