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Zur Änderung der Nummernübertragungsverordnung 2012 (NÜV 2012)

TelekommunikationsrechtMag. Sonja WeitgasserMedien und Recht 2016, 216 Heft 4 v. 15.9.2016

1. Einleitung

Die Mitnahme von Rufnummern stellt ein wesentliches Element für den Wettbewerb auf Kommunikationsmärkten dar. Für viele Teilnehmer ist die Sorge, ihre Rufnummer zu verlieren, ein erhebliches Hindernis, den Telefondienstebetreiber zu wechseln. Besonders für Geschäftskunden ist die Sicherstellung ununterbrochener Erreichbarkeit unter einer dem Kundenstock bekannten Rufnummer von erheblicher Bedeutung.

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