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Einordnung eines E-Mail-Dienstes als Telekommunikationsdienst

TelekommunikationsrechtRechtsprechungWolfgang FeielMedien und Recht 2015, 377 Heft 7 und 8 v. 20.12.2015

Verwaltungsgericht Köln, 11.11.2015, 21 K 450/15, Google Inc, USA ("Klägerin" im vg Verfahren)*)*)Im veröffentlichten, anonymisierten Urteil des VG Köln wird "H." als Klägerin genannt. Aus einer Presseaussendung des VG Köln v 25.11.2015 geht jedoch hervor, dass es sich bei der Klägerin um "Google Inc." handelt; http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/55_151125/index.php – Bundesnetzagentur – Gmail

Deskriptoren: elektronischer Kommunikationsdienst, Telekommunikationsdienst, E-Mail-Dienst, Signalübertragung, over-the-top-(OTT-)Dienste

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