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Identitätsschutz des Straftäters – Einverständnis mit namentlicher Berichterstattung – Unterstützerwebsite

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2015, 337 Heft 7 und 8 v. 20.12.2015

OLG Wien 18.11.2015, 17 Bs 273/15v
(LG f Strafsachen Wien 24.04.2015, 093 Hv 123/14k) – Josef S/Akademikerball-Demo

§ 7a MedienG

1. Durch den bloßen Umstand der Verwicklung in einen – auch medial verarbeiteten – Kriminalfall wird man nicht zur Person der Zeitgeschichte, für deren Tun und Handeln sich die Öffentlichkeit ohne weiteres interessieren darf. Dies folgt auch nicht aus dem Umstand, dass sich jemand aus irgendeinem Anlass – und sei er auch noch so spektakulär – in die Öffentlichkeit gedrängt hat.

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