OGH 10.06.2015, 15 Os 96/14b
(Vorinstanzen: LG f Strafsachen Wien 30.08.2013, 92 Hv 45/13f; OLG Wien 23.04.2014, 17 Bs 397/13a) – Einbruch in Wettcafé
Art 8, 10 EMRK; § 7a MedienG
1. Der im Fall konfligierender Grundrechte von der EMRK geforderte faire Ausgleich zwischen dem Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 8 EMRK) und dem Recht auf freie Meinungsäußerung (Art 10 EMRK) wird auf innerstaatliche Ebene durch die in § 7a Abs 1 MedienG für den Bereich des Schutzes "vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen" geforderte Abwägung schutzwürdiger Interessen des von der Berichterstattung Betroffenen gegenüber spezifischen Interessen der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung von zur Identifizierung geeigneter Angaben gewährleistet.