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Die neue Speichermedienvergütung nach der UrhG-Novelle 2015

AktuellDr. Paul FischerMedien und Recht 2015, 175 Heft 4 v. 15.9.2015

Am 1. Oktober 2015 tritt die UrhG-Novelle 2015 in Kraft.1)1)http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00687/index.shtml#tab-Uebersicht vom 3.8.2015. § 42b Abs 1 UrhG wird damit anstelle der bisherigen Leerkassettenvergütung eine "Speichermedienvergütung" beinhalten. Dadurch werden sämtliche Speichermedien, die für Kopien von bestimmten Werken zum eigenen oder privaten Gebrauch verwendet werden können, vergütungspflichtig.

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