Am 1. Oktober 2015 tritt die UrhG-Novelle 2015 in Kraft.1) § 42b Abs 1 UrhG wird damit anstelle der bisherigen Leerkassettenvergütung eine "Speichermedienvergütung" beinhalten. Dadurch werden sämtliche Speichermedien, die für Kopien von bestimmten Werken zum eigenen oder privaten Gebrauch verwendet werden können, vergütungspflichtig.