A. Zum Ausgangsfall
Dem Amt für Jugend und Familie der Gemeinde Wien steht die Obsorge sowie die gesetzliche Vertretung im Bereich Pflege und Erziehung für eine unmündige Minderjährige zu; auch die Vermögensverwaltung wird von diesem Amt wahrgenommen. In allen anderen Angelegenheiten liegt die gesetzliche Vertretung der Minderjährigen bei der Mutter.