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Zur Einwilligung in die Berichterstattung über Minderjährige

MedienrechtDr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2015, 182 Heft 4 v. 15.9.2015

A. Zum Ausgangsfall

Dem Amt für Jugend und Familie der Gemeinde Wien steht die Obsorge sowie die gesetzliche Vertretung im Bereich Pflege und Erziehung für eine unmündige Minderjährige zu; auch die Vermögensverwaltung wird von diesem Amt wahrgenommen. In allen anderen Angelegenheiten liegt die gesetzliche Vertretung der Minderjährigen bei der Mutter.

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