In der Entscheidung BestWater1) hat der EuGH zur Frage, ob das Einbetten ("Framing") von fremdem, bereits im Internet öffentlich und unbeschränkt zugänglichem Digital Content auf einer Website in das Recht der öffentlichen Wiedergabe gem Art 3 InfoSoc-RL eingreift, Stellung genommen. Das Urteil knüpft an die Grundsatzentscheidung in der Rechtssache Svensson2) an, in welcher sich der EuGH erstmals mit der urheberrechtlichen Relevanz von Hyperlinks zu befassen hatte. Damit hat sich die bislang überwiegend von nationalem Rechtsverständnis geprägte Diskussion um die europäische Sichtweise erweitert. Dieser Kurzbeitrag setzt unsere grundlegende Darstellung zum Hyperlinking3) aus dem Jahr 2012 fort und widmet sich den jüngsten Entwicklungen durch die Rsp des EuGH.