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Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogrammen in Kabelnetze

AktuellAus der BGH-RechtsprechungMedien und Recht 2015, 126 Heft 3 v. 15.7.2015

BGH Urteile vom 16. Juni 2015 – KZR 83/13 und KZR 3/14

Die Klägerin betreibt Breitbandkabelnetze, insbesondere in Rheinland-Pfalz und in Bayern. Sie streitet mit den jeweils beklagten öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (im Verfahren KZR 83/13 der Südwestrundrundfunk, im Verfahren KZR 3/14 der Bayerische Rundfunk) um die Bezahlung eines Einspeisungsentgelts durch die beiden Rundfunkanstalten.

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