BGH Urteile vom 16. Juni 2015 – KZR 83/13 und KZR 3/14
Die Klägerin betreibt Breitbandkabelnetze, insbesondere in Rheinland-Pfalz und in Bayern. Sie streitet mit den jeweils beklagten öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (im Verfahren KZR 83/13 der Südwestrundrundfunk, im Verfahren KZR 3/14 der Bayerische Rundfunk) um die Bezahlung eines Einspeisungsentgelts durch die beiden Rundfunkanstalten.