OLG Linz 02.12.2014, 8 Bs 191/14s
(Vorinstanz: LG Linz 16.10.2014, 24 Hv 45/14v)
§§ 10, 13 MedienG
1. In Konstellationen, in denen wiederholt in verschiedenen Ausgaben eines periodischen Mediums über den Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung berichtet wurde, steht dem Betroffenen bezüglich jedes (einzelnen) Artikels eine nachträgliche Mittelung zu, mögen die Veröffentlichungen auch inhaltsgleich sein. Davon unabhängig wäre ein Medieninhaber freilich nicht gehindert, unter Berücksichtigung des § 13 MedienG mehrere aufgetragene Mitteilungen zusammengefasst gemeinsam zu veröffentlichen.