1. In der Vorlagesache "Pez Hejduk/EnergieAgentur NRW"1) (vorlegendes Gericht: Handelsgericht Wien)2) hatte sich der EuGH – nach der Entscheidung im Fall "Peter Pinckney/KDG Mediatech"3) – neuerlich im Jänner dieses Jahres mit der Frage der Gerichtszuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet zu beschäftigen4).