OGH 16.12.2014, 4 Ob 209/14k
(Vorinstanzen: OLG Wien 9.10.2014, 4 R163/14s; HG Wien 7.8.2014, 43 Cg 61/14i) – Guter Journalismus
Art 10 EMRK; § 2a UWG; Art 4 lit c RL über irreführende und vergleichende Werbung (2006/114/EG)
1. Vergleichende Werbung ist nach Art 4 lit c RL 2006/114/EG nur zulässig, wenn sie sich auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften der betroffenen Waren oder Dienstleistungen bezieht und nicht ausschließlich auf subjektiven Werturteilen beruht. Dieses Objektivitätsgebot schließt eine vergleichende Werbung mit nicht überprüfbaren Eigenschaften aus.