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Novellierter Identitätsschutz – Zur MedienG-Nov 2014

MedienrechtDr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2014, 339 Heft 7 und 8 v. 20.12.2014

1. Der Gesetzgeber hat mit BGBl I Nr 101/2014 (ua) das MedienG geändert. § 7a Abs 1 MedienG lautet nunmehr:

"(1) Werden in einem Medium der Name, das Bild oder andere Angaben veröffentlicht, die geeignet sind, in einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis zum Bekanntwerden der Identität einer Person zu führen, die

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