Mit der – soweit ersichtlich nicht veröffentlichten – Entscheidung vom 25.07.2012, 1 R 114/12k, hat das OLG Wien gleich einem Sturm im Wasserglas eine für Kostenfragen ungewöhnlich umfangreiche literarische Kontroverse ausgelöst.
Mit der – soweit ersichtlich nicht veröffentlichten – Entscheidung vom 25.07.2012, 1 R 114/12k, hat das OLG Wien gleich einem Sturm im Wasserglas eine für Kostenfragen ungewöhnlich umfangreiche literarische Kontroverse ausgelöst.