Mit der Einführung des Gesetzes 21/2014 vom 4. November 2014 zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes und einer Novelle zur Zivilprozessordnung will der spanische Gesetzgeber ab 1. Jänner 2015 dem Paradies der Internet-Piraterie in Spanien ein Ende setzen. Die Kommission für Urheberrecht ("Comisión de Propiedad Intelectual") erhält erweiterte Kompetenzen, um gegen illegale Downloadseiten vorzugehen, und zwar auch gegen Seiten, die zwar nicht selbst den Download anbieten, aber eine Beschreibung der bzw Verlinkung auf die mutmaßlich illegalen Downloadseiten.